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Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

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Anträge auf Beihilfe aus dem Katastrophenfonds

Veröffentlichungsdatum02.06.2025Lesedauer1 Minute
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Die Antragstellung um eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds für juristische und natürliche Personen erfolgt als elektronische Antragstellung.

Zum online Antragsformular

Alle Geförderten müssen an die Transparenzdatenbank gemeldet werden. Landwirtschaftliche Betriebe tragen sich mit der Betriebsnummer und mit der entsprechenden Rechtsform als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ein. Unternehmen, Vereine etc. tragen Kennzahlen wie die UID-Nummer, Vereinsregisternummer, Betriebsnummer, KUR (Kennzahl des Unternehmensregisters) oder Firmenbuch-Nummer ein. Natürliche Personen müssen das Geburtsdatum und die Hauptwohnsitzadresse angeben. 

WICHTIG: Personengemeinschaften (meist Genossenschaften), die keine der oben genannten Kennzahlen besitzen, müssen im Ergänzungsregister des Bundes eine Kennzahl beantragen. Ohne Kennzahl ist eine Antragstellung nicht möglich. Alle Beilagen müssen elektronisch mitgesendet werden. 

Die Antragstellung erfolgt über die Homepage des Landes Salzburg oder über die Land Salzburg-AP. Unter „Förderungen-Katastrophenfonds“ finden Sie dort den Link für den Antrag.