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Bitte beachten Sie, dass jedes Bauansuchen laut Gesetz einer Vorprüfung bedarf und die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen für das Stattfinden einer Bauverhandlung unabdingbar ist. Der Gesetzgeber sieht für die Verfahrensdauer im vereinfachten Verfahren 3 Monate vor. Selbstverständlich sind wir jedoch bemüht, im Verfahren so rasch wie möglich zu entscheiden.
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