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Gemeinde Mühlbach am Hochkönig

Katastrophenschutz

Veröffentlichungsdatum04.02.2025Lesedauer3 MinutenKategorienAktuelles
Katastrophenschutz

 Katastrophenschutz in Österreich und im Land Salzburg                

Katastrophen sind Ereignisse, bei denen Menschen, Güter oder die Umwelt in hohem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und deren Abwehr einen durch eine Behörde koordinierten Einsatz von Ressourcen erfordert. Österreich und das Land Salzburg verfügen über ein flächendeckendes System des vorbeugenden und abwehrenden Katastrophenschutzes. Laut Bundesverfassung liegt der Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Bundesländer.


Als besondere Stärke des Katastrophenschutzes in Österreich und im Land Salzburg sind die Dichte der Versorgungseinrichtungen und große Personalressourcen hervorzuheben. Darüber hinaus hat Österreich mit zahlreichen Staaten bilaterale Vereinbarungen für die gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen abgeschlossen, zum Beispiel mit den Nachbarstaaten Deutschland, Italien, Schweiz, Slowenien, Ungarn, Tschechien und Slowakei.


Maßnahmen

Maßnahmen gliedern sich in die Zuständigkeitsbereiche Rettungswesen, Feuer- und Gefahrenpolizei, Katastrophenhilfe, Erste Hilfe und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Dazu kommen noch spezielle verwaltungspolizeiliche Zuständigkeiten, wie zum Beispiel Schutz vor radioaktiven und chemischen Kontaminationen und Verhinderung übertragbarer Krankheiten.


Drei Säulen der Sicherheit

Die Sicherheit im Land Salzburg basiert auf drei Säulen.

  • Vorsorge: rechtliche und finanzielle Absicherung des Katastrophenschutzes, Ausbildung der Behörden und Einsatzorganisationen, Krisenvorsorge für die Bevölkerung.
  • Bekämpfung und Abwehr von Katastrophen: Koordination in Krisenfällen durch das Land, die Bezirke und die Gemeinden.
  • Mithilfe bei der Wiederherstellung nach Unglücken: soziale Absicherung und Auszahlung von Katastrophenfondsgeldern.


Führung

  • Oberster Entscheidungsträger ist die Salzburger Landesregierung, in jenen Katastrophenfällen, die auf der Basis der mittelbaren      Bundesverwaltung bewältigt werden müssen, jedoch der Landeshauptmann.
  • Behördlicher Einsatzleiter ist der Leiter/die Leiterin der Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Der Einsatzleiter kann dem jeweiligen Bürgermeister Aufgaben als örtlicher Einsatzleiter zuweisen.
  • Der Landeshauptmann kann im Falle einer bezirksübergreifenden Katastrophe oder eines übergeordneten Koordinierungsbedarfes die Einsatzleitung an sich ziehen.


Katastrophenschutzplan

Der Katastrophenschutzplan gliedert sich in:

  • die Bezirksbeschreibung (Topographie, Besiedelung, wichtige Anlagen)
  • die Gefahrenlage
  • den Katastrophenhilfsdienst
  • Alarmpläne (Verständigungslisten, Reihung der Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit)
  • zur Katastrophenabwehr und Katastrophenbekämpfung wichtige Anlagen, Einrichtungen, Einsatz- und Hilfsmittel im Bezirk

Die durch die Landesregierung ergänzte Zusammenfassung der Bezirkskatastrophenschutzpläne bildet den Landes-Katastrophenschutzplan.


Katastrophenschutzlager

Im Land Salzburg sind vier Katastrophenschutzlager eingerichtet, und zwar in den Kasernenstandorten Wals-Siezenheim, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Saalfelden. Jedes dieser Katastrophenlager gliedert sich in zwei Bereiche, in einen zivilen Teil und den militärischen Teil.


Sirenensignale

Österreich hat als eines der wenigen Länder eine flächendeckende Sirenenwarnung.

Überprüft werden die Sirenen jeden Samstag um 12 Uhr durch eine Probe mit einem 15-sekündigen Dauerton.


Zivilschutz-Probealarm

  • Jeden ersten Samstag im Oktober wird ein Zivilschutz-Probealarm für ganz Österreich durchgeführt.
  • Der Probealarm dient zur Überprüfung des Warn- und Alarmsystems und zur Information für die Bevölkerung.
  • Nach dem Signal „Sirenenprobe“ werden zwischen 12 und 13 Uhr die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt.

Da durch die drei Zivilschutzsignale nicht auf die Art der Gefahr und auf die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen nähere Informationen über Radio oder Fernsehen eingeholt werden. Nach einer Alarmierung über das Warn- und Alarmsystem ergehen deshalb über Radio und Fernsehen wichtige Informationen. Diese beinhalten einen genauen Bericht über die Situation sowie Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten.


Bedeutung der Signale

  • Sirenenprobe: 15 Sekunden Dauerton
  • Warnung: 3 Minuten gleich bleibender Dauerton - herannahende Gefahr!
  • Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton – Gefahr!
  • Entwarnung: 1 Minute gleich bleibender Dauerton - Ende der Gefahr!


Landesalarm- und -warnzentrale

Als Drehscheiben für die Einsatzkoordination und Nachrichtenübermittlung wurden in den Bundesländern Landesalarm- und –warnzentralen eingerichtet. Integriert in die Zentrale in Salzburg ist auch die Sturmwarnung für Salzburgs Seen sowie das Strahlen-Frühwarnsystem.


Lawinenwarndienst

Der Lawinenwarndienst im Land Salzburg ist zweistufig aufgebaut. Der amtliche Lawinenwarndienst bildet die überregionale Komponente. Fachleute an der vom Land Salzburg eingerichteten Lawinenwarnzentrale mit Sitz bei der Regionalstelle Salzburg der GeoSphere Austria sind im Bereich der Wetter- und Lawinenkunde tätig. Zu den Lawinenwarnkommissionen als regionaler Komponente kommt ein flächendeckendes Netz von Wetterbeobachtern. Dieses meldet im Winter täglich Beobachtungen an die Lawinenwarnzentrale. Zur täglichen Lawinensituation ist in Salzburg eine Tonband-Information eingerichtet.


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